Datenschutzerklärung neues Gesetz 2016

Seit 24.02.2016 ist das neue Datenschutzgesetz, welches helfen soll, Verstöße gegen den Datenschutz zu verhindern, in Kraft. In der Theorie an sich keine schlechte Idee. In der Praxis heißt das aber, das jeder Webseitenbetreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung abgemahnt werden kann.

Warum diese neuen Richtlinien?

Die Idee dahinter ist es, den Verbraucherschutz im doch sehr undurchsichtigen Webdschungel zu verbessern und Konsumenten mehr Möglichkeiten, im Kampf gegen unseriöse Webshops oder Internetplattformen, geben.

Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ ist seit gestern dem  24.02.2016 offiziell in Kraft. Was für jeden Webseitenbetreiber, auch für private Blogger heißt, dass sie seit gestern bei fehlender Datenschutzbestimmung abgemahnt werden können.

Was sind überhaupt personenbezogene Daten? Laut Wikipedia sind personenbezogene Daten, Angaben über eine bestimmte oder eine bestimmbare Person. Also vereinfacht gesagt, alle Daten die gesammelt werden und in Verbindung mit einer Person stehen. Das können ganz banale Daten wie Name, Vorname, Adresse oder Kontaktdaten wie Email und Telefon sein oder aber auch Daten die von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter kommen. Darüber hinaus müssen alle Seitenbetreiber in ihrer Datenschutzerklärung auch angeben was mit den gesammelten Daten geschieht. Das häufigste Szenario ist zum Beispiel ein Webshop, der die Daten seiner Kunden an einen Lieferdienst weitergeben muss, damit die Produkte zugestellt werden können. Auch was mit Daten geschieht,  die über Kontaktformulare oder Newsletterformulare gesendet werden muss in der Datenschutzerklärung angegeben werden.

Da die meisten von uns keine Juristen sind (was auch gut so ist ;-)), gibt es für den Anfang einige Seite die bereits reagiert haben und Generatoren für Datenschutzerklärungen bereitgestellt haben.

# Muster für Datenschutzerkärung bei e-recht24.de

# Generator für Datenschutzerklärung von Rechtsanwalt Dr. Schwenke

Sowohl e-recht24 als auch die Rechtsanwaltskanzlei Schwenke sind keine unbekannten und Spezialisten auf dem Gebiet der Datenschutzerklärung. Auf beiden Seiten finden sich einfache Generatoren um angepasste Datenschutzerklärungen für die eigene Webseite zu erstellen. Natürlich sind dies nur Mustervorlagen, es empfiehlt sich auf jeden Fall die Datenschutzerklärung selbst genau zu überprüfen und wenn nötig auch zu ergänzen. Im besten Fall natürlich auch von einem Rechtsanwalt nochmal überprüfen lassen.

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Slidebird Webdesign & Online Marketing devider

Daniel Knoflicek ist seit 2012 Geschäftsführer von Slidebird Webstories, einer Agentur für online Marketing, Webdesign und Webentwicklung. Des Weiteren hat Daniel Knoflicek das Start Up Ernst M. gegründet, welches vegane, bio Marmelade in Österreich herstellet und vertreibt. Er ist als CTO für das Start Up tätig. Seit 2015 und der Gründung von DESK.WORKS ist Daniel Knoflicek als Brand Ambassador für Österreich zuständig.